Augrund der anhaltenden Verwirrung und der vielen Anfragen vonseite der Kunden, posten wir diesen Artikel noch einmal um den Zusammenhang von E-Mail Marketing und der DSGVO detaillierter zu erläutern. Er soll helfen, in dieser Zeit der Verunsicherung.

Das bisher meist genutzte Wort im Jahr 2018? „Datenschutzgrundverordnung“

Diese Novelle ist an niemand vorbeigegangen, sondern betrifft, auf die eine oder andere Weise, jeden. Die Newsletter-Schwemme der letzten Wochen und Monate zu dem Thema Newsletter Abonnements und erlaubter Nutzung der eigenen E-Mail-Adresse im Sinne der DSGVO wird nun langsam aber sicher abnehmen. Die Meisten haben wohl den Umstand genützt um im eigenen Newsletter-Archiv aufzuräumen. Auch wir haben die Zeit bis zum 25. Mai dazu genützt um mit unseren Partnern Rahmenbedingungen aufzufrischen. Denn für uns ist es besonders wichtig, unsere Serviceleistungen, wie zB E-Mail Marketing,  zur vollen Zufriedenheit des Kunden und im gesetzlichen Rahmen zu erbringen.

 

E-Mail Marketing nicht in der DSGVO geregelt

Das klassische E-Mail Marketing, welches wir seit 2003 anbieten, fällt primär nicht unter die neue DSGVO, sondern ist, und war immer, Teil des Telekommunikationsgesetzes (TKG) § 107. Die Anmeldung und damit verbundene Erlaubnis für den Empfang von Werbenachrichten musste schon immer voll nachweisbar sein. Das TK Gesetz trat 2003 in Kraft und wurde 2011 das letzte Mal abgeändert – also weit vor dem in Kraft treten der DSGVO am 25. Mai 2018.

Dennoch ist es uns wichtig die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Partnern, in Bezug auf die DSGVO und einhergehende Datensensibilität, sicher zu stellen. Weshalb wir uns zu einem vertraglichen Übereinkommen entschieden haben. Darin werden, unter anderem, folgende Punkte erläutert und vereinbart:

  1. Die Zusendung elektronischer Post ist ohne vorherige Einwilligung der Empfänger nicht zulässig
  2. Alle für den Versand eingesetzten Adressen sind unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen zum Zweck von Online-Direktmarketing-Kampagnen zu gewinnen
  3. Für sämtliche Emailadressen muss eine Einwilligung / Permission im Double Opt-in Verfahren der Empfänger bestehen
  4. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere jener der DSGVO – sind die Daten zu warten und zu verwalten, damit die Qualität der Daten zur kommerziellen Nutzung rechtlich sichergestellt ist

Die Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Layout Vorgaben:

  • Absender ist der Dateninhaber – es darf keine Verschleierung des Dateninhabers vorliegen
  • Das Impressum des Dateninhabers sowie ein Abmeldelink muss deutlich sichtbar sein
  • Betreff und Inhalt müssen zum Inhalt und Zweck des Empfängers passen, zu dem die Permission eingeholt wurde

Die oben angeführten Punkte sind nur ein Auszug der getroffenen Regelungen mit unseren Partnern und enthält nur die für die Aussendungen kommerzieller E-Mails wichtigsten Punkte zu Ihrer Durchsicht.

 

Doppelt hält besser

Die Partner haben nochmals explizit bestätigt für sämtlich verwendeten Daten die Bestimmungen einzuhalten. Um auch die Qualität hoch zu halten hat jeder User jederzeit die Möglichkeit sich abzumelden und wird dadurch aus dem Verteiler gelöscht.
Aufgrund des sensiblen Themas kann es vor allem in nächster Zeit zu vermehrten Anfragen kommen, unsere Partner garantieren uns hierzu die Kontaktaufnahme mit dem User und dem Permission-Nachweis.

Da wir im Vorfeld schon immer größte Sorgfalt haben walten lassen, wenn es um die Auswahl unserer Partner geht, ist uns die Einholung der Permission – über E-Mail Marketing – in Rekordzeit gelungen.

Für Fragen, Wünsche, Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne hier.